Die untenstehende Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung wurde pünktlich per Post / E-Mail versendet:
Verein der Hundefreunde Friedrichstal e.V.
Verein der Hundefreunde Friedrichstal e.V.
Dennis Seidler, Bruchsaler Str. 36, 76676 Graben-Neudorf
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 Friedrichstal, 11.03.2022
Sehr geehrtes Ehrenmitglied,
sehr geehrtes Mitglied,
zu unserer Jahreshauptversammlung, am 04.04.2022 um 19:00 Uhr, laden wir Sie recht herzlich in unser Vereinsheim ein. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung gilt „3G+“. Zu Ihrer und unserer Sicherheit bitten wir alle Teilnehmer, einen tagesaktuellen Schnelltest vorzulegen. Zudem gelten die aktuellen Hygieneregeln und die Maskenpflicht bis zum Platz.
Tagesordnung:
1. | Begrüßung durch die 1. Vorsitzende | 6. | Entlastung des Kassiers |
2. | Genehmigung der Tagesordnung | 7. | Entlastung des Gesamtvorstandes |
3. | Änderung der Satzung §11 | 8. | Bekanntgabe der Beisitzer und des |
4. | Totengedenken | Datenschutzbeauftragten | |
5. | Geschäftsberichte | 9. | Schriftliche Anträge |
a) der Vorsitzenden | 10. | Verschiedenes | |
b) der Übungsleiter | |||
c) des Kassiers | |||
d) der Kassenprüfer | |||
Schriftliche Anträge richten Sie bitte bis spätestens 25.03.2022 an andrea.unger@hundesportverein-friedrichstal.de.
Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse an uli.thoma@hundesportverein-friedrichstal.de mit, damit wir Ihnen den Verein betreffende Informationen zukommen lassen können.
Andrea Unger
1. Vorstand
Zu 3. Antrag auf Satzungsänderung §11
Bisheriger Text § 11 – Sonstiges
Der Einsatz von elektrischen oder elektronischen Ausbildungshilfen (etwa „Tele-Tak-Geräte“) auf dem Vereinsgelände ist strengstens verboten und kann bei Verstoß und nach schriftlicher Abmahnung zum Ausschluss führen. Das Betreten des Übungsgeländes ist beim Mitführen von Hunden nur zulässig, wenn der jeweilige Hund einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut besitzt. Dem Übungsleiter ist der entsprechende Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
Die Teilnahme an den Übungsstunden ist grundsätzlich nur zulässig, wenn für den geführten Hund eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis hierüber ist dem Übungsleiter auf Verlangen vorzulegen.
Die Bestimmungen des § 11 gelten ohne Einschränkung auch für Nicht-Mitglieder und Gäste, welche die Einrichtungen des Vereins benutzen.
Antrag Änderung
Wegfall Passus Tollwutimpfung
Das Betreten des Übungsgeländes ist beim Mitführen von Hunden nur zulässig, wenn der jeweilige Hund einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut besitzt. Dem Übungsleiter ist der entsprechende Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
Neuer Text §11 – Sonstiges
Der Einsatz von elektrischen oder elektronischen Ausbildungshilfen (etwa „Tele-Tak-Geräte“) auf dem Vereinsgelände ist strengstens verboten und kann bei Verstoß und nach schriftlicher Abmahnung zum Ausschluss führen.
Die Teilnahme an den Übungsstunden ist grundsätzlich nur zulässig, wenn für den geführten Hund eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis hierüber ist dem Übungsleiter auf Verlangen vorzulegen.
Die Bestimmungen des § 11 gelten ohne Einschränkung auch für Nicht-Mitglieder und Gäste, welche die Einrichtungen des Vereins benutzen.